Über uns

Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Verwalter ist essentiell, da es nichts Kostbareres als Ihre Lebenszeit ohne Ärger gibt!

Die Grundlage jeder Beziehung besteht aus Authentizität, Wahrheit und Vertrauen – so auch die Beziehung zwischen Eigentümern und der Verwaltung.

Das Vertrauen wird verbraucht, wenn es übermäßig in Anspruch genommen wird. Leider gab es bis zum 31.07.2018 keine Qualifikationspflicht über die Ausübung der Verwaltertätigkeit, wodurch es für die meisten Eigentümer und Eigentümergemeinschaften unmöglich gewesen ist, einen qualifizierten Verwalter im Voraus zu erkennen, zumal viele Verwalter mit wenig qualifiziertem und viel angelerntem Personal arbeiten, um möglichst billig am Markt zu arbeiten. Diese Arbeitsweise, die im Bereich der WEG-Verwaltung auf Grund der vielen Arbeitsschritte besonders häufig anzutreffen ist, hat jedoch einen hohen Preis – nämlich für Sie! Wir nennen Ihnen einige Beispiele:

  • Sie rufen bei der Verwaltung an, aber niemand weiß, worum es überhaupt geht?
  • Schon wieder ein neuer Ansprechpartner für mein Objekt?
  • Die Abrechnung Ihrer WEG kommt Ihnen nach dem 30.06 eines Jahres zu?
  • Beschlüsse werden nicht umgesetzt? Die Niederschrift liegt Ihnen nicht spätestens innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung vor?
  • Sie haben das Gefühl, dass Sie die Arbeit der Verwaltung machen müssen?
  • Die firmeneigenen Handwerker kommen auch nach mehrfacher Aufforderung nicht und die Rechnungen scheinen überzogen?
  • Sie haben Ihre Wohnung zum 01.06 vom Bauträger abgenommen und hören erstmalig nach diesem Termin von Ihrem Verwalter?

    Weitere unglaubliche Beispiele bietet Ihnen die Seite hausverwaltercheck.com.
Woran liegt das? Die meisten Verwaltungen akquirieren Ihre Kunden ausschließlich über die Verwaltervergütung. Dies sieht im ersten Moment gut aus – jedoch werden Sie schnell die Wahrheit erkennen – dann war es in der Vergangenheit jedoch für die meisten zunächst zu spät. Die zu geringe Vergütung deckt nicht die Kosten der immer komplexer werdenden Verwaltung mit der Konsequenz, dass noch mehr Verwaltungen akquiriert werden müssen. Dadurch entstehen wieder mehr Kosten usw. Mit unterbezahlten Fachkräften, Auszubildenden und ungelernten Mitarbeitern stellt sich schnell die Überforderung ein, wodurch die Fehlerquote steigt und die allgemeine Motivation sinkt. Das Ergebnis erleben Sie voraussichtlich täglich, sofern bei Ihnen ein Handlungsbedarf besteht. Auf Grund scheinbar mangelnder Alternativen, langer Vertragslaufzeiten ohne ausreichende Kündigungsmöglichkeit und der Unsicherheit vieler Eigentümer funktioniert dieses System dennoch mit Bauchschmerzen für alle Beteiligten.

Dieses Problem hat der Gesetzgeber erkannt! Auf Grund dessen wird besonders das Gesetz (WEG) im zum 01.12.2020 umfassend novelliert. Ca. 75% des Gesetzes wurden überarbeitet und teilweise komplett neu geschrieben. Dabei wurden auch die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber dem Verwalter massiv gestärkt. Für Sie sind die beiden Punkte am wichtigsten:

  • Sie können ab dem 01.12.2020 die Verwaltung jederzeit ohne Begründung in einer Versammlung mit ordnungsgemäßem Tagesordnungspunkt abberufen; auch aktuell noch jahrelang laufende Verträge. Der Verwaltervertrag endet automatisch nach maximal 6 Monaten nach Abberufung des Verwalters. - §26 Abs. 3 WEG (neu)
  • Sie haben im Regelfall einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung! - §19 Abs. 2 Punkt 6 WEG (neu)

Dass Ihre Missstände nicht mehr sein müssen, erkennen Sie an unseren Vorteilen gegenüber anderen Verwaltungen und der Gesetzesänderung. Wir sind eine professionelle Hausverwaltung, die richtungsweisend in Rheine und Umgebung einen neuen Verwaltungsstil für Sie bereitstellt. Unser Motto: "Mehr Komfort für Sie!". Auf Grund dessen forcieren wir ein langsames Wachstum mit persönlichem Kontakt, transparenten Strukturen sowie einer Kapazitätsobergrenze und konzentrieren uns auf die wesentlichen Leistungsbereiche, in denen wir die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. An der Qualifikation zum zertifizierten Verwalter nach §26a WEG (neu) arbeiten wir bereits seit Monaten für Sie. Wir werden diese Zertifizierung pünktlich zum 01.12.2020 nachweisen können, die Sie bei uns jederzeit anfordern und einsehen können.

Wir freuen uns auf Sie! Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.

Ihre R³Immobilienverwaltung

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